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Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)

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Die Privatinsolvenz (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.

Das Verbraucherinsolvenz Verfahren ist ein gerichtliches Verfahren mit dem Privatpersonen von ihren Schulden befreit werden können. Die Vorraussetzung für die Verbraucherinsolvenz ist eine Zahlungsunfähigkeit bzw. eine Überschuldung. Man ist bereits zahlungsunfähig, wenn man seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr gleichzeitig erfüllen kann. Auch wenn man kein Vermögen oder Einkommen besitzt, kann man das Insolvenzverfahren einleiten, um eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Auch Selbstständige können dieses Verfahren nutzen, sofern nicht mehr als 19 Gläubiger existieren und aus Arbeitsverhältnissen keine zusätzlichen Forderungen bestehen. In diesem Fall muss die Regelinsolvenz beantragt werden.

Fragen und Antworten zum Thema Insolvenz: (entsprechende Fragen anklicken)

Ist eine selbständige Tätigkeit während der Wohlverhaltensperiode möglich?
Übt der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode eine selbständige berufliche Tätigkeit aus, so hat er die Insolvenzgläubiger gem. § 295 Abs. 2 InsO so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Da eine Vorausabtretung pfändbarer Arbeitsbezüge in diesem Fall nicht möglich ist, bedarf es dieser Form der Zuweisung eines Teils der Einkünfte des Schuldners an die Gläubiger.

Der Treuhänder dürfte in die laufenden Geschäfte kaum eingreifen, wenn ein entsprechender Betrag jeden Monat abgeführt wird. Um die Angemessenheit einer selbständigen Tätigkeit beurteilen zu können, hat der Schuldner eine detaillierte Konzeption seiner angestrebten Geschäftstätigkeit vorzulegen. Der mit einer selbständigen Tätigkeit im Regelfall verbundene höhere Überwachungsaufwand kann nur dadurch geleistet werden, daß die Gläubiger den Treuhänder gem. § 292 Abs. 2 InsO mit dieser Aufgabe betrauen. Stellt die Selbständigkeit im Einzelfall eine unangemessene Erwerbstätigkeit dar, ist die Restschuldbefreiung in Gefahr.
Können Ehepartner gemeinsam das Insolvenzverfahren beantragen?
Nein, jede Person muss einzeln ein Insolvenzverfahren beantragen.
Was bedeutet Eröffnungsdatum?
Unter dem Eröffnungsdatum versteht man die Konkurs- oder Ausgleichseröffnung durch den Beschluss des zuständigen Gerichtes.
Nicht verfügbar bei: außergerichtlichen Verfahren und abgewiesenen Konkursanträgen.
Was bedeutet Wohlverhaltensperiode?
Die Wohlverhaltensperiode beschreibt einen, vom Gericht vorgegebenen, Zeitraum innerhalb des Insolvenzverfahrens, in dem ein Schuldner sich zu bemühen hat, alle ihm auferlegten Obliegenheiten [gemäß § 295 ff. InsO] zu erfüllen. Zu diesen Obliegenheiten zählt z.B. das der Schuldner sich bemühen muss 'das zu verdienen was er verdienen kann'.. So sind dann alle Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den (im Regelfall vom Gericht bestellten) [Treuhänder] abgetreten. Dieser verteilt den [Erlös] auf die einzelnen Gläubiger.

Der Zeitraum der Wohlverhaltensperiode beträgt 5 bzw. 6 Jahre in Deutschland und max. 7 Jahre in Österreich.

Die Zeitangabe von 5 ODER 6 Jahren in Deutschland erklärt sich wie folgt: Die 'normale' Wohlverhaltensperiode beträgt 6 Jahre, kann aber unter Umständen verkürzt werden wenn es sich um einen [Altschuldenfall] handelt.
Was ist der Unterschied zwischen Privat- und Regelinsolvenz und welche ist besser für mich?
Gem. § 304 Abs. 1 InsO auf einen Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren anwendbar, wenn er keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so ist dennoch das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.

Somit muss bei ehemals selbständig tätigen Schuldnern von der Anwendbarkeit der Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens dann ausgegangen werden, wenn noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen einschließlich Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern und Steuerforderungen bestehen oder die Zahl von 19 Gläubigern überschritten wird.
Was ist ein aussergerichtlicher Eigenversuch?
Dies ist die Erste Stufe im Verbraucherinsolvenzverfahren bei der der Schuldner vorerst mit einem Schuldenbereinigungsplan versucht mit den Gläubigern zu einigen. Bereits hier ist es sinnvoll sich an einen Experten zu wenden. Es ist ausreichend den Plan zum Scheitern zu bringen, wenn nur ein Gläubiger ablehnt.

Nach einem erfolglosen Eigenversuch kann der Insolvenzantrag und Antrag auf Restschuldbefreiung vor Gericht gestellt werden.
Was passiert mit meinem Weihnachtsgeld und wieviel wird gepfändet?
Der Pfändungsschutz bei Arbeitseinkommen ist in der ZPO § 850ff geregelt. Demnach bleiben seit 2002 bis zu 500,- Euro pfändungsfrei. § 850e ZPO beschreibt die Berechnung.
Was passiert mit Unterhaltsverpflichtungen?
Ein Unterhaltsschuldner, der in einem Verfahren auf Festsetzung von Kindesunterhalt mangelnde Leistungsfähigkeit geltend machen will, ist von seiner Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Belegen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht durch den bloßen Hinweis auf die Eröffnung des privaten Verbraucherinsolvenzverfahrens entbunden.

Das laufende Einkommen wird vom Insolvenzverfahren nämlich nicht erfasst, soweit es nach § 850c ZPO unpfändbar ist. Die Höhe des unpfändbaren Teils richtet sich nach der Zahl der Unterhaltspflichtigen. Da insoweit andere Gläubiger keinen Zugriff auf die Einkünfte haben, stehen diese zur Erfüllung des Unterhalts zur Verfügung.

Beschluss des OLG Koblenz vom 29.11.2004
7 UF 900/04
OLGR Koblenz 2005, 251
Welche Kosten kommen auf mich zu und wann?
Die Gerichtskosten und die des Insolvenzverwalters werden vom Staat vorgelegt und müssen erst nach dem Insolvenzverfahren in kleinen Raten abgezahlt werden. Dafür muss jedoch ein Stundungsantrag gestellt werden.
Eine Abweisung des Insolvenzverfahrens wegen nicht vorhandenem Vermögens ist bei Privatpersonen seit dem Jahr 2001 ausgeschlossen.

Kosten des Insolvenzverfahrens:

- Gerichtskosten inkl. der Veröffentlichungskosten
- Kosten des Treuhändlers in der Wohlverhaltensperiode
- Kosten des Treuhändlers bzw. des Insolvenzverwalters
Welche Schulden fallen nicht in die Restschuldenbefreiung?
Schulden die aus Bussgeldern, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten resultieren fallen nicht in die Restschuldbefreiung.


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